Honorar

Als Grundlage für die Behandlungskosten dient das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

Patienten mit privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen

Als Privatpatient und Patient mit privater Zusatzversicherung können Sie, in Abhängigkeit Ihres persönlichen Versicherungstarifes, mit einer Erstattung der erbrachten Leistungen rechnen. Ebenso erstattet die Beamtenbeihilfe die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung anteilig. Diese sind abhängig von den jeweilig vereinbarten Tarifen. Sehen Sie bitte in Ihrem persönlichen Vertrag nach, oder nehmen sie Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf, um die Erstattungsmodalitäten zu erfragen

Vor der Behandlung erstelle ich Ihnen selbstverständlich einen individuellen Therapieplan und bespreche die Kosten mit Ihnen!

 

Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherungen/ Selbstzahler

Gesetzliche Krankenkassen (GKV) übernehmen leider nicht die Kosten für Behandlungen durch den Heilpraktiker.

Die Kosten für Selbstzahler liegen bei 70 Euro pro Stunde. Die Kosten liegen so je nach Aufwand und Zeit zwischen 10 und 100 Euro.

Vor der Behandlung erstelle ich Ihnen selbstverständlich einen individuellen Therapieplan und bespreche die Kosten mit Ihnen!
Selbstzahlende Patienten können die ausgestellten Rechnungen/Quittungen ggf. steuerlich geltend machen.

 

Sie befinden sich in einer finanziellen Notlage, aber würden trotzdem gerne meine Leistung in Anspruch nehmen. Bitte sprechen sie mich an, wir werden bestimmt eine Lösung finden!

 

Hinweis

Ich möchte Sie bitten Termine, die nicht wahrgenommen werden können, 24 Stunden vorher abzusagen. So kann derTermin an andere Patienten vergeben werden.