Honorar
Als Grundlage für die Behandlungskosten dient das Gebührenverzeichnis für
Heilpraktiker (GebüH)
Patienten mit privaten Krankenversicherungen oder
Zusatzversicherungen
Als Privatpatient und Patient mit privater Zusatzversicherung können Sie, in Abhängigkeit Ihres persönlichen Versicherungstarifes, mit einer Erstattung der erbrachten Leistungen rechnen. Ebenso erstattet die Beamtenbeihilfe die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung anteilig. Diese sind abhängig von den jeweilig vereinbarten Tarifen. Sehen Sie bitte in Ihrem persönlichen Vertrag nach, oder nehmen sie Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf, um die Erstattungsmodalitäten zu erfragen.
Vor der Behandlung erstelle ich Ihnen selbstverständlich einen individuellen Therapieplan und bespreche die Kosten mit Ihnen!
Patienten mit
gesetzlicher Krankenversicherungen/ Selbstzahler
Gesetzliche Krankenkassen (GKV) übernehmen leider nicht die Kosten für Behandlungen durch den Heilpraktiker.
Die Kosten für Selbstzahler liegen bei 60 Euro pro Stunde. Die Kosten liegen so je nach Aufwand und Zeit zwischen
10 und 100 Euro.
Vor der Behandlung erstelle ich Ihnen selbstverständlich einen individuellen Therapieplan und bespreche die Kosten mit
Ihnen!
Selbstzahlende Patienten können die ausgestellten Rechnungen/Quittungen ggf. steuerlich geltend machen.
Sie befinden sich in einer finanziellen Notlage, aber würden trotzdem gerne meine Leistung in Anspruch nehmen. Bitte sprechen sie
mich an, wir werden bestimmt eine Lösung finden!
Hinweis
Ich möchte Sie bitten Termine, die nicht wahrgenommen werden können, 24 Stunden vorher abzusagen. So kann derTermin an andere
Patienten vergeben werden.